Beitragsordnung

Beitragsordnung
des Weißenfelser Bürgervereins „Kloster St. Claren“ e. V.

Auf der Grundlage der §§ 3, 6 und 9 der Vereinssatzung des Bürgervereins „Kloster St. Claren“
in seiner Fassung vom 21. Juli 2011 (nachfolgend Bürgerverein genannt) gilt die folgende
Beitragsordnung, die jedem Eintrittswilligen schriftlich auszuhändigen ist:

1. Natürliche Personen (ordentliche Mitglieder) des Bürgervereins entrichten
einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von mindestens 2,00 Euro.
2. Fördermitgliedern des Bürgervereins ist es freigestellt, in welcher Höhe sie
einen Mitgliedsbeitrag oder eine freiwillige Spende entrichten wollen.
3. Ehrenmitglieder sind beitrragsfrei, können sich jedoch mit Spenden einbringen.

Die Zahlung des Beitrages kann monatlich, viertel- oder halbjährlich, oder als Jahresbeitrag
entrichtet werden und ist am Ende des betreffenden Monats fällig.

Auf dem Einzahlungsbeleg ist in jedem Fall der Vermerk BEITRAG oder SPENDE, sowie
die vereinsinterne Mitgliedsnummer anzugeben.

Spenden in Form von Sachleistungen/Sachwerten werden nach Bedarf entgegengenommen und
entsprechend des nachweislichen Wertes in der üblichen Form verrechnet.

Am Ende des Geschäftsjahres erfolgt eine Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge
bzw. Sachleistungen im Sinne des & 10 b des Einkommenssteuergesetzes.

Konto des Bürgervereins „Kloster St. Claren“ e. V.:
Kt.-Nr. 1131002101 BLZ: 80053000
Sparkasse Burgenlandkreis
IBAN: DE64 8005 3000 1131 0021 01
SWIFT-BIC: NOLADE21BLK

Weißenfels, den 21. Juli 2011
Vorsitzender des Bürgervereins „Kloster St. Claren“ e. V.